Seit dem 01.05.2014 werden Fahrdelikte in der Flensburger Verkehrssünderkartei nicht mehr mit 1 bis 7 Punkten, sondern – je nach Schwere – mit 1 bis 3 Punkten bewertet. Ein Führerscheinentzug erfolgt bereits mit 8 Punkten.
Wer bereits Punkte gesammelt hat und um den Entzug der Fahrerlaubnis bangt, kann durch die freiwillige Teilnahme an einem FES-Seminar (leider nur 1x alle 5 Jahre möglich) einen Punkt abbauen. Dies gilt jedoch nur für Kraftfahrer, die max. 5 Punkte haben. Weist das Konto bereits 6 Punkte auf (oder ist das Delikt für den 6ten Punkt bereits begangen) ist kein Abbau mehr möglich!
Kraftfahrer, die 2 Punkte haben und sich als Begleitperson beim "begleiteten Fahren" für 17-jährige Führerscheinbesitzer eintragen lassen wollen, können ebenfalls durch ein FES-Seminar den wichtigen 1 Punkt abbauen.
Ein FES-Seminar umfasst zwei aufeinander abgestimmte Teilmaßnahmen:
Verkehrspädagogische Teilmaßnahme (je 2x 90 Minuten in der Fahrschule)
Diese Teilmaßnahme beinhaltet die Vermittlung von Kenntnissen zum Risikoverhalten, die Optimierung der Gefahrenkognition und Anregungen zur Selbstreflektion von Verhaltensalternativen. Die Kosten hierfür betragen 300,00 EUR.
Verkehrspsychologische Teilmaßnahme (je 2x 75 Minuten bei einem Verkehrspsychologen)
Wir sind Ihnen gern bei der Vermittlung eines Kontaktes zu einem qualifizierten Verkehrspsychologen behilflich.
Für Fahranfänger, die innerhalb ihrer Probezeit einen A-Verkehrsverstoß oder zwei B-Verkehrsverstöße begangen haben, wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar erforderlich. Zudem verlängert sich die Probezeit des Fahranfängers von zwei auf vier Jahre.
Hier eine Übersicht der möglichen Delikte, die zu einem verpflichtenden ASF Seminar führen:
Zu den schwerwiegenden Zuwiderhandlungen in Katalog A zählen z.B. Verkehrsstraftaten wie
unerlaubtes Entfernen vom Unfallort,
Nötigung (z.B. durch dichtes Auffahren auf der Autobahn mit Betätigen der Lichthupe),
gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (z.B. durch illegale Autorennen).
Auch die meisten Ordnungswidrigkeiten sind A-Delikte, z.B.
Gefährdung anderer durch Vorfahrtmissachtung oder Fehler beim Abbiegen,
Missachtung des Rotlicht an einer Ampel,
Überholen im Überholverbot,
zu geringer Sicherheitsabstand bei mehr als 80 km/h (weniger als halber Tachowert).
Die sogenannten „weniger schwerwiegende Verkehrsverstöße“ werden in den Katalog B eingereiht. So z.B.:
Mitnahme von Kinder ohne die vorgeschriebene Rückhalteeinrichtung (Kindersitz),
Gefährdung durch ein nicht vorschriftsmäßig abgesichertes liegengebliebenes Fahrzeug,
Auch wenn diese Delikte als „weniger schwerwiegend“ eingestuft worden sind, sind sie natürlich nicht ungefährlich, sondern können im Einzelfall zu tragischen Folgen führen.
Ein ASF-Seminar umfasst vier je 135-minütige Gruppensitzungen sowie eine halbstündige Beobachtungsfahrt und wird in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen abgehalten. Die Teilnehmeranzahl muss zwischen 6 und 12 Fahranfängern liegen.
Durch die Teilnahme am Aufbauseminar soll ein sicheres und rücksichtsvolles Fahrverhalten erreicht werden. Problematische Einstellungen zum Verhalten im Straßenverkehr sollen verändert, das Risikobewusstsein gefördert und die Gefahrenerkennung verbessert werden. Die Kosten hierfür betragen 400,00 EUR.
Wir bieten regelmäßige Termine für die Nachschulung an. Bitte sprich uns doch an!
BKF Module für LKW- / Busfahrende